Kosten

Das Erstgespräch ist für Sie kostenfrei. Es dient dem gegenseitigen Kennenlernen und verpflichtet Sie zu nichts.

Die Preise für Betreuungsleistungen richten sich nach der zu erbringenden Betreuungsleistung. Die Einsatzzeiten vereinbaren wir ganz individuell nach Ihren Wünschen.

 

Wichtig für Sie: Betreuungsaufwendungen sind als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ bis zu einer bestimmten Summe im Jahr absetzbar (§ 35a Abs. 2 EStG). Bitte informieren Sie sich über diese Möglichkeit bei Ihrem Steuerberater oder bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Sollte bei Ihnen bereits eine Pflegegrad-Einstufung vorliegen, so empfehle ich Ihnen, mit Ihrer Pflegekasse zu sprechen (Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen; Möglichkeit der Verhinderungspflege).

 

Alle angegebenen Preise für Betreuungsleistungen sind Endpreise. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.